Förderungsmöglichkeiten für Ihr KWK-Projekt
Förderungen, Zulagen und Vergütungen werden hauptsächlich durch die Regelwerke Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) organisiert, welche regelmässig überarbeitet bzw. noveliert werden. Wir bitten daher zu bedenken, dass hier der Stand vom Frühjahr 2015 dargestellt wurde. Wir versuchen aber etwaige Änderungen zeitnah aufzunehmen.
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Die BAFA fördert den Einbau von KWK-Anlagen in Form von einmaligem Investitiunszuschuss insbesondere für BHKWs mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW.
Ihr Stromnetzbetreiber zahlt auf Grundlage des Zulassungsbescheides der BAFA nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) unabhängig von der elektrischen Leistung der KWK-Anlage für den erzeugten Strom über einen bestimmten Zeitraum einen leistungsabhängigen Zuschlag.
Desweiteren wird der Neu- bzw. Ausbau von Wärme- und Kältenetzen und deren Speicher durch die BAFA gefördert. Unsere Planungsabteilung kennt sich mit den Regelwerken im Detail aus. Sprechen Sie uns dazu gern persönlich an. - Hauptzollamt
Hocheffiziente KWK-Anlagen können nach §53 a/b EnergieStG vollständig bzw. teilweise von der Energiesteuer jeweils vom vergangen Kalenderjahr befreit oder entlastet werden. Der Zoll beschreibt auf dieser Seite die formalen Grundlagen. Wir übernehmen gern im Rahmen von Planungsleistungen die formellen Angelegenheiten und begleiten Sie in diesem Jungle der Regelwerke. - Weitere Institutionen und Förderprogramme auf Landes und regionaler Ebene erweitern die Möglichkeiten ein KWK-Projekt durch Investitionshilfen schneller oder überhaupt zu realisieren. Hier einige Beispiele:
- proklima-hannover hat z.B. aktuell 750.000 € für die kommenden 5 Jahre zur Förderung der Ausweitung von KWK-Anlagen innerhalb der Region Hannover bereitgestellt.
- Übersicht von KWK-Anlagen-Förderungen in den Bundesländern
- Energieeffiziensprogramm der KfW Bank unterstützt die Investition in eine KWK-Anlage mit zinsgüstigem Kredit.